| Datum: | 27.03 - 29.03.2012 | |
|---|---|---|
| Ort: | Karlsruhe, Deutschland | |
| Website: | http://www.fortbildung.kit.edu |
Hersteller, Vertreiber oder Importeure von gefährlichen Stoffen und Gemischen sind verpflichtet, eine sachkundige Person mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern zu beauftragen. Diese Personen sollen entsprechende Grund- und Auffrischungsschulungen besuchen. Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt die erforderlichen aktuellen rechtlichen, technischen, chemisch-physikalischen und toxikologischen Grundlagen zur Erfüllung dieser Aufgabe und gibt zahlreiche Hilfestellungen für die Praxis.
Folgende Inhalte werden behandelt:
# Überblick über das bestehende europäische und nationale Chemikalienrecht: Chemikaliengesetz, neue Gefahrstoffverordnung, Europäische Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG, Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH-VO), Verordnung (EG) Nr. 453/2010, Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (EU-GHS-VO bzw. CLP-VO), TRGS 200 und Bekanntmachung 220
# Formale und inhaltliche Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter
# Anforderungen an die Fachkunde nach REACH-VO und Bekanntmachung 220
# Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen nach bisherigem Chemikalienrecht und zukünftig unter GHS/CLP
# Hinweise und Informationsquellen für das Erstellen und die Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern
# Angaben zu organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie zum sicheren Umgang
# zusätzliche Angaben im erweiterten Sicherheitsdatenblatt nach REACH
# Fallbeispiele.