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UPDATE GENTECHNIKRECHT

Datum:02.03.2012
Ort:Dortmund, Deutschland
Website:http://www.advogenconsult.de

Das Gentechnikgesetz regelt seit 1990 die Zulassung gentechnischer Anlagen und Tätigkeiten. Verschiedene Novellen haben zu zahlreichen Verfahrenserleichterungen geführt, die Unterschiede bei der Rechtssicherheit nach sich ziehen. Unverändert muss der Projektleiter die Zulassung der Anlagen oder Tätigkeiten beantragen und der Beauftragte für die Biologische Sicherheit den Betreiber beraten. Dies obwohl ihreTeilnahme am so genannten Projektleiterkurs möglicherweise schon bis zu 20 Jahren zurückliegt. Der Kurs „Update Gentechnikrecht" gibt Ihnen hier eine Hilfe. Im Rahmen dieses Auffrischungskurses sollen die Unterschiede der Zulassungsverfahren dargestellt werden. Zudem wird Ihre Verantwortung für eine gentechnische Anlage betrachtet, da das Gentechnikgesetz die Verantwortlichkeit nicht an den Professor, den Kanzler oder die GmbH knüpft, sondern nur die Begriffe des Betreibers, des Beauftragten für die Biologische Sicherheit und des Projektleiters kennt. Dabei tragen Sie Verantwortung, wenn diese ordnungsgemäß auf Sie übertragen worden ist. Ferner wird Bezug genommen auf neue Aspekte der Sicherheitseinstufung von Vektoren unter besonderer Berücksichtigung viraler Gentransfermethoden sowie immer wiederkehrender Fragen im Rahmen der Überwachung gentechnischer Anlagen. Unter haftungsrechtlichen Aspekten wird der Frage nachgegangen, ob Sie von den vom Gesetzgeber angestrebten Verfahrenserleichterungen in der Praxis tatsächlich profitieren.
Zu unserem Schwerpunktthema „Synthetische Biologie" informieren wir Sie über die Inhalte dieses neuen Forschungsgebietes, sowie über
Anwendungsfelder und Perspektiven aus Sicht des Anwenders. Dabei richtet sich der Blick auch auf Zulassungsverfahren durch das GenTG.

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