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Nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen

Strategien zum Nachweis gentechnisch veränderter Pflanzen

01.05.2010
 Abb.1: links - weltweiter Anbau der wichtigsten gentechnisch veränderten Pflanzen; rechts – ... Abb. 2: Papaya Abb. 3: Schema der quantitativen real-time PCR mit SYBR Green als Fluoreszenzfarbstoff 

Der Anbau von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen hat seit der Kommerzialisierung 1996 stark zugenommen. Wurden 1996 noch auf 1,7 Millionen Hektar gv-Pflanzen angebaut, so vergrößerte sich die globale Anbaufläche bis 2008 auf 125 Mio. Hektar. Auch die Anzahl der gv-Pflanzen anbauenden Länder hat seit 1996 stark zugenommen. Derzeit sind es 24 Länder weltweit (1996 waren es 6 Länder). Zu den Ländern mit den größten Anbauflächen für gv-Pflanzen gehören die USA (62,5 Mio. Hektar), Argentinien (21,0 Mio. Hektar), Brasilien (15,0 Mio. Hektar), Kanada (7,6 Millionen Hektar), Indien (7,6 Mio. Hektar) und China (3,8 Mio. Hektar). Die am häufigsten angebauten gv-Pflanzen sind die Sojabohne (65,8 Mio. Hektar), der Mais (37,3 Mio. Hektar), die Baumwolle (15,5 Mio. Hektar) und der Raps (5,9 Mio. Hektar).

Situation in Europa

In der Europäischen Union (EU) findet derzeit kaum kommerzieller Anbau von gv-Pflanzen statt. In Deutschland wurde 2009 ein Anbauverbot für gv-Mais (Event MON810) verhängt. Die größten Anbauflächen für gv-Pflanzen in Europa liegen in Spanien (70.000 Hektar), Tschechien (7.000 Hektar) und Portugal (5.000 Hektar). Der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wird in der EU durch verschiedene Richtlinien und Verordnungen geregelt:

  • EU-Richtlinie 90/219/EEC: regelt Arbeiten mit gv-Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (z.B. in der Laborforschung)
  • EU-Richtlinie 2001/18/EG: regelt die Freisetzung zu Versuchszwecken, Anbau und Import von gv-Pflanzen
  • Verordnung 1829/2003: regelt das Inverkehrbringen als Lebens- und/oder Futtermittel
  • Verordnung 1946/2003: regelt den unbeabsichtigten Export bzw. die Ausfuhr in Drittländer

Für die Zulassung von gv-Pflanzen in der EU, müssen Daten über die molekularen Charakteristiken des Organismus, wie auch entsprechende Methoden zur eindeutigen Identifizierung bereit gestellt werden. Derzeit sind in der EU sechs gv-Pflanzen zugelassen: Mais (16 Sorten), Soja (3 Sorten), Raps (3 Sorten), Baumwolle (6 Sorten), Nelke (3 Sorten) und eine Zuckerrübensorte. Diese gv-Pflanzen können, mit Ausnahme der Nelke, in Futtermitteln, aber auch in Lebensmitteln vorhanden sein.

Allerdings müssen diese Lebens- und Futtermittel gekennzeichnet werden. Zulassungsanträge für 46 Maissorten, eine Nelkensorte, zwei Rapssorten, eine Reissorte, zehn Sojasorten und zwei Zuckerrübensorten wurden bei der EU-Kommission eingereicht.

Zur eindeutigen Identifikation besitzen gv-Pflanzen einen sogenannten Unique Identifier und einen Event-spezifischen Namen, die weltweit anerkannt sind. Als Event bezeichnet man das erfolgreiche Einbringen eines Fremdgens in das pflanzliche Genom. Viele gv-Pflanzen besitzen zusätzlich einen Handelsnamen.
Immer wieder tauchen jedoch auch nicht-zugelassene gv-Pflanzen illegal auf dem Weltmarkt auf. Für diese gilt in Europa eine „Null-Toleranz". Das bedeutet, dass nicht-zugelassene gv-Pflanzen grundsätzlich nicht in den Handel oder die Produktion gelangen dürfen. Jedoch entdeckte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2004 bei regelmäßigen Kontrollen gv-Papayas im Handel. 2006 und 2007 sind vermehrt gv-Reissorten auf dem Markt aufgetaucht. Erst 2009 wurde in einigen Leinsamenprodukten eine Kontamination mit gv-Flachs nachgewiesen. Diese Beispiele zeigen, dass es durchaus vorkommt, dass auch nicht-zugelassene gv-Pflanzen in den Handel bzw. die Lebensmittelproduktion gelangen.

Eine Aufgabe der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung besteht darin, Lebens- und Futtermittel auf nicht-zugelassene gv-Bestandteile hin zu untersuchen, dazu sind aber detaillierte Informationen über diese gv-Pflanzen nötig.

Eingebrachte Genelemente bei gv-Pflanzen

Bei gentechnisch veränderten Pflanzen unterscheidet man gv-Pflanzen der 1. Generation und der 2./3. Generation. Während bei gv-Pflanzen der 1. Generation vor allem neue agronomische Merkmale wie z.B. Herbizidtoleranz, Insektenresistenz sowie die Virus- und Pilzresistenz eingebaut werden, handelt es sich bei gv-Pflanzen der 2./3. Generation um veränderte Eigenschaften, wie ein erhöhter Omega-3-Fettsäuregehalt oder ein erhöhter Provitamin-A-Gehalt in der Pflanze selbst. Außerdem können Pflanzen auch für die Produktion von technischen und pharmazeutischen Enzymen genutzt werden, was auch als Molecular Pharming bezeichnet wird.

Neuere Veränderungen kombinieren verschiedene Merkmale in einer Pflanze, was als „stacking" (engl. stacking = stapeln) bezeichnet wird. In den USA wird voraussichtlich 2010 eine gv-Maissorte auf den Markt kommen, die acht verschieden neu-eingebrachte Merkmale enthält. Diese wird unter dem Namen „Smartstax" erhältlich sein und zwei Herbizidtoleranzen und sechs Insektenresistenzen tragen.

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Schlüsselwörter : Biotechnologie Gentechnik Lebensmittel Lebensmittelanalytik Life Science Screening

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